Das Holzkreuz als Mahnmal am Straßenrand

Laut dem Wörterbuch ist das Mahnmal ein Denkmal, das etwas im Gedächtnis halten soll, von dem zu hoffen ist, dass es sich nicht wieder ereignet. Daher sollte man ein Holzkreuz, das an einer Straße steht nicht nur als Trauerkreuz sehen, sondern auch als Mahnmal, um z.B. an einen schrecklichen Unfall zu erinnern, der mit etwas Rücksichtnahme vielleicht hätte verhindert werden können.

Irrtümlich wird oft darüber geschrieben, dass das Mahnmal an ein schreckliches, historisches Ereignis erinnern soll. Doch wer einen geliebten Menschen oder auch ein geliebtes Tier durch einen Unfall verloren hat, der eigentlich zu verhindern gewesen wäre, darf auch als Privatperson oder auch als hinterbliebene Familie ein Mahnmal, z.B. ein Holzkreuz, aufstellen und daran erinnern.

Dabei ist allerdings zu bedenken, dass Unfallkreuze am Straßenrand in Deutschland genehmigungspflichtig sind. Die Genehmigung erteilt in der Regel die Behörde, die für die jeweilige Straße zuständig ist. Die Genehmigungen werden allerdings in den meisten Fällen problemlos ausgestellt, aus Rücksichtnahme auf die Hinterbliebenen. Allerdings muss man sich an ein paar Regeln halten:

  • Die Gedenkstätte darf den Verkehr nicht behindern
  • Verkehrsteilnehmer dürfen nicht abgelenkt werden
  • Verkehrsschilder dürfen nicht verdeckt sein
  • Die Sicht auf den Straßenverlauf darf nicht gestört sein

Ein Straßenkreuz wird tatsächlich am seltesten durch die trauernde Familie aufgestellt, eher sind es enge Freunde, die das Straßenkreuz als Mahnmal aufstellen und es auch pflegen. Oft wird die Gedenkstätte über viele Jahre hinweg gepflegt. Erst wenn die Pflege nachläst, die Trauernden wieder ins normale Leben zurückgefunden haben und das Holzkreuz durch die Natur beginnt zu zerfallen, räumen die Behörden die Gedenkstätte.

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